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Über 5.000 Kunden vertrauen uns

Ich konnte noch in der Zulassungstelle eine EVB bestellen und habe diese sofort erhalten. Die Anmeldung verlief reibungslos!

Johannes D.

Vielen Dank für die schnelle Zusendung der EVB!

Maria F.

Hat alles geklappt, 5 Sterne! Vielen Dank!!!

Erich M.

Häufige Fragen

Wann bekomme ich die EVB?

Innerhalb von wenigen Minuten.

Falls es länger dauert, oder Sie überhaupt keine Nachrichten von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie lange ist die EVB freigeschaltet?

Die EVB ist 12 Tage für Sie freigeschaltet.
Danach wird diese automatisch ungültig.

Was mache ich, nachdem ich die EVB erhalten habe?

Mit der EVB (und Ihren Dokumenten) gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort erfolgt dann die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Welche Fahrzeugart muss ich wählen?

PKW = PKW
Alles andere (LKW, Anhänger, Motorrad, etc.) = Alle

Kann ich meine Bestellung stornieren?

Ja, schreiben Sie uns einfach kurz. Wir stornieren die Bestellung wenn Ihre EVB ungenutzt abläuft.

Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit elektronischer Versicherungsbestätigung

Mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung versichern Sie das Fahrzeug für Probefahrten und Überführungen vor Unfällen und Beschädigungen für 6 Tage. Sie ist die Voraussetzung für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde.

Schnell und einfach: EVB für eine Kurzzeit-Zulassung

Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend anmelden, zum Beispiel für Probefahrten oder zur Überführung.

Dadurch können Sie Geld sparen, da die Anmeldung durch den Autohändler oft kostenpflichtig ist.

Um Ihr Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung in Form der EVB-Nummer.

Mit der grünen Karte Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen n diesem Fall wählen Sie oben einfach “Grüne Karte” in den Optionen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug dann auch im Ausland fahren. Beachten Sie bitte, dass Sie nur in Ländern fahren dürfen, die auf dem Versicherungsschein angegeben sind.

Kurzzeitkennversicherung buchen: So funktioniert es

  1. Fahrzeugtyp: Wählen Sie aus, ob Sie einen PKW oder alle Fahrzeugtypen versichern lassen möchten
  2. Gültigkeitsort:
    • Falls Sie das Fahrzeug nur innerhalb deutschlands bewegen möchten, wählen Sie bitte Deutschland,
    • Falls Sie ein Fahrzeug im Ausland fahren möchten, wählen Sie in der Produktauswahl bitte Grüne Karte.
  3. Anschrift: Geben Sie an, wer der Versicherungsnehmer ist und tragen Sie gegebenenfalls die abweichende Rechnungsadresse an
  4. Bezahlen: Bezahlen Sie die Bestellung und wir senden Ihnen die EVB per SMS und E-Mail zu
  5. Zulassen: Nehmen Sie alle Unterlagen, die Sie für die Zulassung benötigen, mit und melden Sie das Fahrzeug an.

Auto, LKW, Anhänger usw. versichern

Ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie nicht nur für herkömmliche Fahrzeuge wie Pkw und LKW, sondern auch für Hänger, Roller und andere Kleinfahrzeuge.

Auch Traktoren benötigen ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung bei einer Probefahrt oder für die Zeit nach dem Kauf des Autos.

Mit unserer Kurzzeitkennzeichen Versicherung können Sie grundsätzlich alle Fahrzeugtypen versichern lassen. Dazu müssen Sie die entsprechende Option auswählen.

Was die Kurzzeitkennzeichen Versicherung abdeckt

Eine Kurzzeit-Versicherung ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die die sogenannten "gesetzlichen Mindestdeckungssummen" abdeckt.

Die Kurzzeitkennzeichenversicherung deckt also Schäden ab, die während der Versicherungsdauer bei anderen Verkehrsteilnehmern auftritt.

Eine Kaskoversicherung versichert Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Bei Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen handelt es sich aber ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung.

Eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen bieten wir nicht an.

Wofür braucht man die EVB?

Die EVB brauchen Sie bei der Zulassungsstelle. Sie dient als gültiger Versicherungsnachweis für Ihr Fahrzeug.

Für wie viele Fahrzeuge kann die EVB/Versicherung genutzt werden?

Die Versicherung gilt für ein einziges Fahrzeug und ist an dieses gebunden.

Ab wann ist die EVB aktiv?

Die EVB ist sofort aktiviert und auch für eine Zulassung nutzbar. Sie können die EVB also direkt in der Zulassungsstelle kaufen und auch gleich nutzen.

Ab wann ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen erhält seine Gültigkeit, wenn die Versicherung bei der Zulassungsstelle aktiviert worden ist. Sie dürfen also noch am gleichen Tag losfahren und die Versicherung verfällt dann automatisch.

Muss die Versicherungskarte noch aktiviert werden?

Nein, das erledigen wir bereits vollautomatisch. Das heisst, dass die Versicherungskarte bereits mit einer EVB ausgestattet ist und direkt genutzt werden kann. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.

Benötigt das Fahrzeug eine gültige HU/TÜV?

Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.

Muss man die grüne Karte auf grünes Papier drucken?

Nein. Der Begriff “Grüne Karte” hat historische Gründe, kann aber auch auf ein ganz normales (weißes) Papier gedruckt werden, wenn Sie die Versicherungsunterlagen auch physisch dabeihaben wollen.

Ich habe keine SMS oder E-Mail erhalten, was kann ich tun?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Prüfen Sie bitte, ob die Bezahlung fehlgeschlagen ist, oder noch von Ihnen freigegeben werden muss.
  • Haben Sie vielleicht vergessen, Ihre Telefonnummer einzugeben oder Sie haben sich vertippt? Schauen Sie dann bitte in Ihrem E-Mail Postfach nach (bitte auch im Spam Ordner). Alternativ können Sie auch auf der Bestellübersicht auf unserer Webseite nachsehen.
  • In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns schnell darum.

Woher bekommt man die Kurzzeitkennzeichen-Schilder?

Die Schilder für die Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie in der Regel vor Ort beim Schilderpräger. Wir verkaufen ausschließlich die EVB bzw. die Versicherung hierzu.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis.

Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.

  1. Zulassungsbescheinigung
  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  1. HU-Unterlagen
  1. EVB-Nummer
  1. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief

Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.

Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.

Wie lange kann die EVB für eine Zulassung genutzt werden?

Die EVB ist für 12 Tage aktiviert. Ab der Aktivierung der EVB ist diese dann für den Versicherungszeitraum gültig.

Beispiel:

Sie haben am 01. März eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung gekauft. Am 10 März haben Sie bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug mit der EVB zugelassen. Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ist vom 10. März bis zum 16. März gültig und verfällt dann automatisch.

Wo darf man mit einer “Grünen Karte” fahren?

Auf Ihrer Versicherungskarte ist aufgelistet, wo Sie Ihr Fahrzeug fahren dürfen. Untenstehend finden Sie unverbindlich eine Liste der aktuellen Länder (Stand Mai 2024).

Innerhalb der EU:

  • A - Österreich
  • B - Belgien
  • BG - Bulgarien
  • CY** - Zypern
  • CZ - Tschechische Republik
  • D - Deutschland
  • DK - Dänemark
  • E - Spanien
  • EST -Estland
  • F - Frankreich
  • FIN - Finnland
  • GB - Großbrittanien
  • GR - Griechenland
  • H - Ungarn
  • HR - Kroatien
  • I - Italien
  • IRL -Irland
  • IS - Island
  • L - Luxemburg
  • LT - Litauen
  • LV - Lettland
  • M - Malta
  • N - Norwegen
  • NL - Niederlande
  • P - Portugal
  • PL - Polen
  • RO - Rumänien
  • S - Schweden
  • SK - Solwakische Republik
  • SLO - Slowenien

Außerhalb der EU:

  • CH - Schweiz
  • AL - Albanien
  • AND - Andorra
  • AZ** - Aserbaidschan
  • BIH - Bosnien-Herzegowina
  • BY - Weissrussland
  • IL - Israel
  • IR - Iran
  • MD - Moldawien
  • MK - Mazedonien (F.Y.R.O.M.)
  • MNE - Montenegro
  • RUS - Russland
  • SRB** - Serbien
  • TN -Tunesien
  • TR -Türkei
  • UA - Ukraine

(**) Versicherungsschutz auf der Grundlage von für Aserbaidschan, Serbien und Zypern ausgegebenen Grünen Karten ist auf diejenigen geographischen Gebiete beschränkt, die unter der Kontrolle der jeweiligen Regierung stehen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: https ://go-territorial-validity.cobx.org

Kostenfreie Stornierung

Bei uns ist die Stornierung einer nicht genutzten EVB kostenfrei. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

So läuft die Stornierung ab

Sie haben die EVB nicht genutzt? Kein Problem.

Sie schreiben uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Bestellnummer und wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierungsanfrage.

Nachdem die EVB ungültig wird (aktuell 12 Tage), stornieren wir die EVB und Sie erhalten eine Rückerstattung. Eine vorherige Erstattung ist leider nicht möglich, da wir zunächst den Status der EVB-Nutzung abwarten müssen.

Sie können uns also auch bereits vor Ablauf der EVB Bescheid geben. Wir kümmern uns um alles weitere für Sie.

Haftungsausschluss

Beachten Sie bitte, dass die oben genannten Informationen unverbindlicher Natur sind. Es gelten grundsätzlich immer die gesetzlichen Bestimmungen, Versicherungsbedingungen, AGB und vor allem die Angaben auf der Versicherungskarte.